Liebe Eltern,
das KiTa-Gesetz schreibt vor, dass in Kitas ein Elternausschuss gewählt wird. Dies sollte nun zeitnah auch bei uns stattfinden.
Der Elternausschuss soll stellvertretend für die Eltern, Anregungen für die Gestaltung und Organisation der Arbeit in der Kita gegenüber Träger und Kita-Leitung vorbringen und damit einen wesentlichen Beitrag zu einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft leisten.
In der Regel werden für jede Gruppe 2 Elternvertreter gewählt. Wahlberechtigt sind die Erziehungsberechtigten des betreuten Kindes. Voraussetzung ist, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch nur dieser Elternteil wahlberechtigt. Gleiches gilt für die Wählbarkeit in den Elternausschuss. Eltern haben pro Kind im Kindergarten 1 Stimme.
Frau Möller wird bald ein Plakat im Windfang aufhängen, auf dem Sie sich oder jemand anderen aus der Elternschaft für den Elternausschuss vorschlagen können. Sollte jemand vorgeschlagen werden, der aber nicht in den Elternausschuss gewählt werden möchte, kann der/diejenige seinen/ihren Namen natürlich streichen.
Die Eltern, die zur Wahl antreten möchten, bekommen dann einen Steckbrief, der ausgefüllt werden kann und sichtbar für alle ausgehängt wird.
Ob die Wahl am nächsten Gesamtelternabend stattfinden wird oder wegen Corona durch eine Briefwahl stattfindet, werden wir zeitnah mitteilen.